Gesetzlich versicherte Frauen ab 30 Jahren erhalten einmal im Jahr eine Tastuntersuchung bei ihrem Arzt. Er sollte Ihnen auch zeigen, wie Sie sich selbst untersuchen.

Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie). Die Einladung in eines der speziell eingerichteten Zentren erhalten Sie per Post. Den Befund bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen. Ist der Befund unklar oder auffällig, erfolgt eine zweite Einladung ins Zentrum, bei der weitere diagnostische Möglichkeiten besprochen werden. Patientinnen der Praxis im Ärztehaus Gummersbach haben beim Folgetermin stets dieselbe Betreuerin wie beim Ersttermin.

Gentest
Liegt der konkrete Verdacht auf eine familiäre Belastung durch Brustkrebs vor, zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel eine genetische Beratung und einen Gentest. Das kann der Fall sein, wenn mindestens zwei Frauen aus der gleichen Linie einer Familie (also entweder der väterlicher- oder mütterlicherseits) an Brustkrebs erkrankt sind. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Gynäkologen an.

Christina Barduna, programmverantwortliche Ärztin
Mammographie-Screening-Programm